Wer Angst verkauft, sollte wenigstens rechnen können.

Neulich im Internet: Ab August drohen Bußgelder für KI. Bis 150.000 Euro. Jedes Unternehmen betroffen. Auch der 40-Mann-Betrieb. Wer jetzt nicht handelt, wacht zu spät auf.

Es folgte, was in solchen Beiträgen immer folgt: die gute Nachricht. Und die gute Nachricht war der Absender.

Das Gesetz tritt nicht im August in Kraft. Es ist längst in Kraft, gilt gestaffelt, ein Teil davon erst ein Jahr später. Es betrifft auch nicht jedes Unternehmen, das KI nutzt – es ist risikobasiert aufgebaut, das ist sein Konstruktionsprinzip.

Ein Beispiel im Beitrag stimmte. Wer KI zur Bewerberauswahl einsetzt, fällt tatsächlich unter die strengen Pflichten. Das war der Punkt, um den es hätte gehen können. Er wurde benutzt, um daraus alles zu machen.

Die Übertreibung ist nicht Beiwerk. Sie ist die Statik. Nimmt man Satz heraus, dass jedes Unternehmen betroffen sei, fällt der Handlungsdruck in sich zusammen. Übrig bliebe: Manche Anwendungen sind regulierungsrelevant, die meisten nicht. Das verkauft nichts.

Wer nachrechnet, kauft ohnehin nicht. Wer nicht nachrechnet, ist der Kunde.

Erst wird die Sünde erklärt, dann der Ablass verkauft. Die DSGVO hat dieses Geschäftsmodell großgezogen. Der AI Act erbt es.

Was daran stört, ist nicht die Ungenauigkeit. Es ist die Verachtung darin.

Wer Angst verkauft, hält sein Publikum für dumm. Das merkt man irgendwann. Und dann ist es das Vertrauen, das fehlt – nicht die Compliance.

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